Blockwart

Darf der das?

Schrebergartensiedlung. Drei Kleingärten, zwei liegen gleich nebeneinander, der Dritte irgendwo und grenzt nicht an die zwei Erstgenannten.

Einer der zwei Erstgenannten vertritt die Auffassung, es wäre angemessen, den Zaun, der sein Grundstück von dem seines Nachbarn abzugrenzen versteht, einfach mal zu versetzen, so dass eben sein eigenes Grundstück größer würde und überhaupt, es handele sich da um fruchtbaren Boden, den dieser Nachbar (dessen Gesinnung seiner Auffassung nach eh eher fragwürdig ist) einfach nicht für sich beanspruchen dürfe!

Der Streit, der nicht lange auf sich warten liess, als er den Zaun ganz einfach und selbstverständlich versetzte, wollte irgendwie nicht Enden. Also wurde der dritte Kleingärtner (der sich ohnehin für Alles zuständig fühlte; schon hier und da wird „Blockwart!“ geraunt, wenn er den Raum betritt…) zurate gezogen, so dass die Angelegenheit im Sinne dessen, der den fruchtbaren Boden seinem Kleingarten zuzuschlagen trachtete, wohl erledigt würde – oder auch nicht?

Die Schrebergartensiedlung insgesamt wunderte sich, so oder so, wie es wohl sein konnte: gab es nicht Statuten der Klingartenanlage, nach denen sich alle zu benehmen hätten?

jott


„Schrebergarten“ (Kleingarten) : Wikipedia : <https://de.wikipedia.org/wiki/Kleingarten> (abgerufen 15.08.2025)


[Zitationshilfe] : „Darf der das?“ unter jottBlog : <https://jottblog.langkau.name/2025/08/15/darf-der-das> (aufgerufen 00.00.20xx).

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